Allgemeine Geschäftsbedingungen des Plättlimaxx (MAXXPARK AG)

1. Kaufpreis
Sämtliche Verkaufspreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und abgeholt ab Lager Oftringen bzw. ab einem mit dem Kunden vereinbarten anderen Auslieferungslager. Preisänderungen gegenüber der Preisliste oder den in der Ausstellung ausgezeichneten Preisen bleiben ausdrücklich vorbehalten, falls bis zur Lieferung die Preise der Unterlieferanten und/oder Hersteller, Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Mehrwertsteuern erhöht oder neue Steuern oder Gebühren eingeführt werden. Offerten sind verbindlich für die Dauer der Gültigkeit der Offerte. Fehlt eine Angabe, ist sie 60 Tage lang verbindlich. Offerierte Preise beziehen sich immer auf die offerierte Menge.

2. Transport und Übergang der Gefahr
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, reisen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware im Lager übernimmt oder der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.)übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers. Ist im Einzelfall die Lieferung durch den Plättlimaxx (MAXXPARK AG) verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort eintrifft. Der Ablad geht zulasten und auf Risiko des Käufers. Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über, sobald der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) die Ware dem Käufer zur Abholung angezeigt hat.

3. Transportschäden
Bei Abholung der Ware im Lager des Plättlimaxx (MAXXPARK AG) hat der Käufer vor Übernahme der Ware deren Unversehrtheit zu prüfen. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur oder durch den Plättlimaxx (MAXXPARK AG) hat der Kunde die Ware vor dem Ablad auf deren Unversehrtheit zu prüfen und allfällige Schäden noch vor dem Ablad beim Spediteur bzw. beim Chauffeur des Plättlimaxx (MAXXPARK AG) zu rügen. Erfolgt keine Rüge vor Übernahme der Ware im Lager bzw. vor dem Ablad der Ware bei der Lieferung der Ware durch einen Spediteur bzw. den Plättlimaxx (MAXXPARK AG), gilt die Ware als unversehrt übergeben.

4. Erfüllung der Lieferpflicht durch den Plättlimaxx (MAXXPARK AG)
Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet wird, holt der Käufer die Ware im Lager des Plättlimaxx (MAXXPARK AG) in Oftringen bzw. in einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Lager. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) dem Käufer die Ware erstmals zur Abholung anzeigt. Ist verab redet, dass der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) einem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) zu übergeben hat, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) die Ware erstmals dem Spediteur übergibt. Ist verabredet, dass der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) die Ware selbst liefert, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) die Ware am Bestimmungsort erstmals zum Ablad bereit hält und dies dem Käufer erstmals anzeigt. Wenn ein Lieferant des Plättlimaxx (MAXXPARK AG) vor Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen in Konkurs oder unter Gläubigerschutz fällt, so ist der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) berechtigt aber nicht verpflichtet, gleichwertige Ware von einem Drittanbieter zu liefern. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5. Lieferfrist
Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferfrist aus Gründen, die der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Verweigerung der Annahme noch zu Schadenersatz.

6. Mängelrüge
Der Käufer soll die Ware sofort nach dem Empfang prüfen. Allfällige Mängelrügen sind mit Ausnahme von Transportschäden, die sofort zu rügen sind, innert 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und in jedem Fall vor deren Weiterverarbeitung schriftlich zu erheben. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen. Nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ersetzt oder nachgebessert. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Wandelungs- und Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse etc. können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzen gemäss SIA eingehalten sind.

7. Gebrauchsanweisungen
Informationen und Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Andernfalls verfallen sämtliche Garantie- und Schadenersatzansprüche.

8. Retouren
Es kann nur kurante Lagerware in sauberen, ungeöffneten Originalverpackungen zurückgenommen werden. Die Rückgabe hat innert einem Monat ab Bezugsdatum zu erfolgen. Sollte in der Zwischenzeit die Nuance / Charge ausverkauft sein, werden keine Retouren entgegen genommen. Bei einer Retoure wird der Kaufpreis mit einem Abzug von mindestens 30% wieder gutgeschrieben. Keine Rücknahme erfolgt bei Artikeln, welche auftragsbezogen direkt ab Werk (Werksware) bestellt werden mussten.

9. Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial und Paletten werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, extra berechnet und sind mit der Warenrechnung zu bezahlen. Von uns gelieferte und verrechnete, in gutem Zustand und franko retournierte Verpackungsmaterialien werden gutgeschrieben, abzüglich eines allfälligen Manipulationsbeitrages. Verpackungsmaterial und Paletten sind weder rabatt- noch skontierberechtigt.

10. Einbau
Ist das Einbauen von Material vereinbart, so hat der Besteller das Werk umgehend nach Ablieferung zu prüfen. Allfällige Mängelrügen sind diesfalls innert 7 Tagen seit Ablieferung schriftlich zu erheben. Bei nachgewiesenem mangelhaftem Einbau besteht ein Nachbesserungsanspruch, sofern der Mangel form- und fristgerecht gerügt wurde. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Wandelungs- und Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) stellt die fristgerechte Fertigstellung und Ablieferung nach bestem Vermögen sicher. Verzögert sich der Einbau oder kann das Werk nicht rechtzeitig abgeliefert werden, berechtigt dies den Besteller weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Verweigerung der Annahme noch zu Schadenersatz.

11. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich verabredet worden ist, ist der Rechnungsbetrag innert 10 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Verzug bezahlt der Käufer einen Verzugszins von 6% ab Fälligkeitsdatum. Der Käufer anerkennt, dem Plättlimaxx (MAXXPARK AG) den unterzeichneten Kaufpreis zu schulden. Der unterzeichnete Kauf- bzw. Werkvertrag gilt als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG. Hat der Plättlimaxx (MAXXPARK AG) den Käufer zu betreiben, fällt der Käufer in Konkurs oder wird ihm Nachlassstundung gewährt, fallen sämtliche Rabatte und weiteren Vergünstigungen auf sämtlichen offenen Lieferungen und Forderungen weg und sämtliche offenen Lieferungen und Fakturen sind zur Zahlung fällig. Zahlungserfahrungen können Datenbankanbietern für Kreditinformationen zur Verfügung gestellt werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien ist Oftringen. Anwendbar ist einzig schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes. Wohnt eine Partei im Ausland oder verlegt sie ihren Sitz ins Ausland, wählt diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten als Spezialdomizil SR 281.1 Art. 50 SchKG.

Oftringen, 1. July 2017